Vom
Fehdewesen |
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Recht und Justiz im Mittelalter | ||
Fehde |
Die ursprünglichste Form der Justiz ist die Selbstjustiz. Nach dem Untergang der römischen Zivilisation in unserem Raum wurden Rechtsstreitigkeiten in der Regel von den Betroffenen selbst ausgemacht. Während des gesamten Mittelalters war die Fehde anerkanntes Mittel der Gerechtigkeitsfindung. Oft führte sie zur Ausrottung ganzer Familien, was gegen die Interessen der Herrschaft war. Deshalb wurde sie Zug um Zug durch Gerichtsverfahren ersetzt. Als letztes Relikt des Fehdewesens hat sich das Duell bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts erhalten. | |
Prozess |
Im mittelalterlichen Rechtsverständnis galt das Prinzip der Teilung in „Niedergericht“, wo Vergehen wie Diebstahl, Ehrbeleidigung, Raufhändel usw. geregelt wurden, und „Hochgericht“, zuständig für schwere Verbrechen wie Mord und Zauberei. Das Hochgericht war mit dem „Blutbann“ verbunden; dem Recht, Verbrechen durch Hinrichtung des Delinquenten zu sühnen. | |
Urteil |
Die Rechtsgrundlage
des mittelalterlichen Gerichtswesens war das mündlich tradierte Gewohnheitsrecht.
Erst in der Renaissance- und Barockzeit setzte sich das Prinzip durch, dass
das Recht schriftlich fixiert werden musste und vom Grundherrn, Landesfürsten
usw. geändert werden konnte. Aus heutiger Sicht erscheinen die damaligen Normen barbarisch und hart, es wurde oft nach dem Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ geurteilt. Diebe wurden verstümmelt, Verleumder wurden an den Pranger gestellt und so dem öffentlichen Gespött preisgegeben. |
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Dank und Mitarbeit | ||